Zum Freitagsläuten um 15.00 Uhr (Todesstunde Jesu am Kreuz) wird ganz bewusst eine Trauermelodie gewählt. Oder das Sonntagseinläuten am Samstag um 12.00 Uhr wird durch dreimaliges Läuten einer Melodie mit jeweils einer Pause dazwischen gestaltet.
So wird in der Läuteordnung zwischen einem Geläute am Hochfest, einem Festtag, einem Gedenk- oder Werktag sowie zwischen Advent-, Weihnachts-, Fasten-, Osterzeit oder Zeit im Jahreskreis unterschieden.